Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Veranstaltungen, Trainings, Seminare und Workshops von
Iris Esser, Saarbrücker Str. 51, 66130 Saarbrücken

§ 1 Anwendungsbereich, Leistungsbeschreibung und Änderung des Leistungsgegenstands

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle von Teilnehmern mit Iris Es-ser (Veranstalter), Saarbrücker Str. 51, 66130 Saarbrücken, abgeschlossenen Verträge Anwendung.
(2) Veranstaltungen im Sinne dieser Bedingungen sind Naturcoachings, Wanderung mit Hunden, Seminare, Workshops und sonstige von Frau Esser durchgeführte Veranstal-tungen.
(3) Für die der Teilnahme an diesen Veranstaltungen zugrundeliegenden Verträge gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Von Teilnehmern gestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird widersprochen, diese können nicht akzeptiert werden.
(4) Die vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Veranstaltungsbeschrei-bungen oder den Veranstaltungsverträgen des Veranstalters. Die auf der Internetseite oder im Prospekt enthaltenen Angaben sind nicht bindend. Die Veranstaltungen finden in der Regel in der Natur, gegebenenfalls auch in Innenräumen oder virtuell statt.
(5) Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, Änderungen der jeweiligen Beschreibung aus sachlich berechtigten und nicht vorhersehbaren Gründen vorzunehmen. Über wesentliche Änderungen wird der Teilnehmer vor Antritt der Veranstaltung informiert. Der Teilnehmer hat ab dem Erhalt einer Information über eine vorgenommene wesentliche Änderung das Recht, innerhalb von 10 Tagen bzw. sollte die Veranstaltung früher statt-finden, bis zum Tag vor dem Veranstaltungstag von der Veranstaltung nachweisbar und schriftlich zurückzutreten und erhält eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstat-tet. Der Veranstalter behält sich notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen vor, ist jedoch bemüht, der ursprünglichen Planung möglichst nahe zu kommen.

§ 2 Teilnahmebedingungen

(1) Die Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters erfolgt auf eigene Gefahr. Auf Wunsch erteilt der Veranstalter unverbindliche Auskünfte zur für die Teilnahme emp-fohlenen gesundheitlichen Verfassung.
(2) Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Tieren ist generell nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter gestattet. Der Tierhalter muss in dieser Eigenschaft zudem eine Haft-pflichtversicherung abgeschlossen haben, die für das mitgeführte Tier gültig ist und dies nachweisen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch sein Tier verursacht wer-den. Hierzu gehören auch Verunreinigungen durch Tiere, die innerhalb und außerhalb der Veranstaltungsräume vom Tierhalter unaufgefordert und vollständig zu beseitigen sind.

§ 3 Anmeldung und Bezahlung (Abschluss des Vertrages)

(1) Mit der Anmeldung bietet der Interessent dem Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich und verbindlich durch den Anmelden-den, ebenso für weitere Teilnehmer, die in der Anmeldung namentlich aufgeführt sind.
(2) Ein Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch den Veranstalter zustande und bedarf keiner bestimmten Form.
(3) Die Veranstaltungsgebühr muss spätestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein. Der Veranstalter kann bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen angemessene Säumniszuschläge erheben. Sofern die Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung begrenzt ist, werden die Teilnehmerplätze in der Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. Der Veranstalter hat insofern das Recht, auch nach erfolgter Teilnahmebestätigung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Teilnahme-gebühr nicht innerhalb der mitgeteilten Zahlungsfrist eingeht, damit ein Teilnehmerplatz anderweitig vergeben werden kann.

§ 4 Rücktritt durch den Teilnehmer und den Veranstalter, Ausschluss des Widerrufsrechts

(1) Ein Teilnehmer kann nur vor Beginn der Leistung zurücktreten, ein Rücktritt hat nachweisbar und schriftlich zu erfolgen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges beim Veranstalter.
(2) Im Falle des Rücktrittes kann der Veranstalter Ersatz für Aufwendungen verlangen.
Die Stornierungskosten betragen:
– Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung: Rücktritt ohne Stornierungs-kosten möglich
– Bei Rücktritt ab 29 Tage vor Beginn der Veranstaltung: 100 % der Teilnahmegebühr. Zur Vermeidung von Stornierungskosten, kann der Teilnehmer auch einen Ersatzteil-nehmer benennen. Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Schadens bleibt unberührt.
(3) Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet.
(4) Auf § 1 Abs. 5 wird ausdrücklich hingewiesen.(5) Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten:
– Ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund, insbesondere, aber nicht aus-schließlich wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, wenn andere Teilneh-mer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden.
– Bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die gebotene Mindestteilnehmer-zahl nicht erreicht wird.
– Bei Ausfall des Kursleiters/Referenten, z.B. durch plötzliche Erkrankung,
– In Fällen höherer Gewalt (z. B. von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung, Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo, Pandemie) kann es zu einem kurzfristigen Ausfall von Veranstaltungen kommen.
Rücktritt seitens des Veranstalters ist bis zum geplanten Zeitpunkt der Veranstaltung möglich. Der Veranstalter wird sich gegebenenfalls um eine schnellstmögliche Ersatz-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt bemühen, so dass bezahlte Teilnahmegebühren gültig bleiben, haftet jedoch auf Verlangen höchstens mit der Rückerstattung bezahlter Teilnahmegebühren, nicht für eventuell darüberhinausgehende Schäden, die einem Teilnehmer durch Veranstaltungsausfall oder Terminverschiebung entstehen.
Auf § 3 Abs. 3 wird ausdrücklich hingewiesen.
(6) Das Recht des Teilnehmers zum Widerruf von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ist gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.

§ 5 Haftung durch den Veranstalter

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(2) Der Veranstaltet haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Unbeschadet der vorbenannten Fälle unbeschränkter Haftung haftet der Veranstaltet bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf, allerdings be-schränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(4) Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden, die von dem Teilnehmer selbst, beispielsweise mangels hinreichender Artenkenntnisse, von Dritten oder deren Tieren herbeigeführt werden (siehe auch § 2).
(5) Hinweise des Veranstalters zum Verhalten in der Natur oder bei Begegnungen mit Tieren haben lediglich empfehlenden Charakter. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, in sämtlichen Situationen Hinweise zum Verhalten zu erteilen. Die Teilnehmer handeln in-soweit eigenverantwortlich.

§ 6 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Der Veranstalter wird die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und seine im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.
(2) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Veranstalter personenbezogene Daten, so steht sie dafür ein, dass sie dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist.
(3) Der Veranstalter wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung dieses Vertrags erfordert. Der Teilnehmer stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt die notwendigen Daten an Dritte weiterzugeben, wenn sie diese mit der Durchführung von Arbeiten in Bezug auf den Kundenauftrag, beauftragt.
(5) Im Übrigen wird auf die Datenschutzhinweise verwiesen.

§ 7 Verbraucherstreitbeilegung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
(2) Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 8 Sonstiges

(1) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Saarbrücken. Auf einen zwischen den Vertragspar-teien geschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.
(2) Änderungen und Ergänzungen der abgeschlossenen Veranstaltungsverträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel selbst.
(3) Sollte eine Bestimmung der abgeschlossenen Veranstaltungsverträge bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der Verträge insgesamt nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Klausel durch eine andere wirksame zu ersetzen, aufgrund derer der von den Vertragsparteien verfolgte Zweck am weitestgehend verwirklicht wird.

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